28. August 2017

Die Bildungsprämie – mit neuen Förderkonditionen

Eine Förderung des Bundes für berufliche Weiterbildung
Erfolg im Beruf setzt für Mitarbeiter und Unternehmen eine gute Aus- oder Weiterbildung voraus. Aus diesem Grund hat der Bund die Bildungsprämie in 2017 überarbeitet.

Die Bildungsprämie fördert berufsbezogene Weiterbildung durch einen Gutschein unabhängig vom Arbeitgeber, um Erwerbstätigen dabei zu helfen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen. Finanziell gesehen bleibt auch nach der Überarbeitung alles beim Alten, sprich: Die Förderung beträgt höchstens 50 % der Veranstaltungskosten und ist auf maximal 500 €uro begrenzt. Allerdings wurde der Kreis der Personen erweitert, und einige bürokratische Hindernisse abgebaut.
Durch die Änderungen soll es Erwerbstätigen einfacher gemacht werden, sich nach einer Weiterbildung zu erkundigen, evtl. zusammen mit dem Arbeitgeber nach einer Weiterbildung zu suchen, und sich öfter weiterzubilden. Für Firmen bietet diese Kooperation die Möglichkeit, Mitarbeiter „günstiger“ zu qualifizieren – sofern Sie ihre diese dabei unterstützen.

Die wichtigsten Neuerungen, Konditionen und Vorteile seit dem 01.07.2017 zusammengefasst:

    • Prämiengutscheine können jetzt jährlich in Anspruch genommen werden
      Weiterbildungsinteressierte können ab dem 1. Juli 2017 pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.
    • Weiterbildungen über 1.000 Euro sind jetzt förderfähig*
      In fast allen Bundesländern wird die sogenannte 1.000-Euro-Grenze aufgehoben. Prämiengutscheine können dort ab dem 1. Juli 2017 auch für Weiterbildungen mit Veranstaltungsgebühren über 1.000 €uro eingesetzt werden. Die Höhe der Förderung beträgt aber weiterhin bis zu 50 % der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 €uro.
      *In den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bestehen gesonderte Landes-Förder-Programme, die unmittelbar an die Bildungsprämie anschließen. Hier besteht die bisherige Abgrenzung zwischen Bund und Ländern anhand der 1.000-Euro-Grenze weiter. Die Landesprogramme fördern teurere Weiterbildungen. Deshalb dürfen die Veranstaltungsgebühren von Weiterbildungen, die in diesen Ländern durchgeführt werden, wie bisher nicht höher als 1.000 Euro (inkl. MwSt.) liegen, um den Prämiengutschein abrechnen zu können.
      Vorteil für den Arbeitnehmer: Auch hochpreisige Weiterbildungskurse können so zumindest anteilig gefördert werden.
    • Es gibt keine Altersbegrenzung mehr
      Ab sofort können auch unter 25jährige (auch Altersrentner und Pensionäre nach dem Flexigesetz), in den Genuss eines Prämiengutscheins kommen, sofern sie mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und ihr zu versteuerndes Einkommen nicht höher als 20.000 Euro (40.000 bei gemeinsamer Veranlagung) liegt.
    • Die Förderung von Prüfungen wurde vereinfacht**
      Neben Externenprüfungen nach BBiG (Berufsbildungsgesetz) oder HwO (Handwerksordnung) sind auch andere Prüfungen förderfähig, wenn diese in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der durch einen Prämiengutschein geförderten Weiterbildungsmaßnahme stehen.
      **Voraussetzung: Die Kosten für die Prüfung müssen auf der Rechnung für die Maßnahme ausgewiesen sein bzw. über den Weiterbildungsanbieter bezahlt werden.
    • Pflichtfortbildungen können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden
      Pflichtfortbildungen oder Pflichtschulungen sind Weiterbildungen, die einer regelmäßigen, nachweislichen Fortbildungsverpflichtung dienen. Für diese kann zukünftig ein Prämiengutschein eingesetzt werden, sofern keine gesetzliche oder durch Rechtsverordnung festgelegte Finanzierungspflicht des Arbeitsgebers besteht. Eine Liste von Pflichtfortbildungen, für die eine Finanzierungspflicht durch den Arbeitgeber besteht, gibt es beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
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