4. Mai 2012

9.Teil – Kompetenz und Vertrauen, die Basis der Konformitätsbewertung

Die Ausführungen des bisherigen Textes machten deutlich, dass es zahlreiche Varianten von Konformitätsbewertungen gibt:

  • sie können von Anbietern (erste Seite), Anwendern (zweite Seite) oder unabhängigen Dritten (dritte Seite) durchgeführt werden,
  • sie können auf der Basis von zertifizierten Managementsystemen, auf der Basis von Akkreditierungen oder ohne jede Zertifizierung bzw. Akkreditierung erfolgen,
  • sofern sie durch eine akkreditierte Stelle durchgeführt werden, können sie in Form von Prüfungen, Inspektionen oder Zertifizierungen erfolgen.

Die Wahl der geeigneten Konformitätsbewertung kann eine Frage des Grades von Vertrauen sein, welches man bezüglich des Gegenstandes der Konformitätsbewertung aufbauen will – z.B. das Vertrauen in ein Produkt durch eine:

  • Anbieter-Erklärung,
  • Prüfung an einem baugleichen Produkt durch ein unabhängiges Prüflabor,
  • umfassende Inspektion des Produktes und der produktbezogenen Herstellungs- und Prüfprozesse durch eine Inspektionsstelle,
  • Produktzertifizierung durch eine Zertifizierungsstelle inkl. der Möglichkeit, Zertifikate oder Konformitätszeichen der Zertifizierungsstelle für die Kommunikation mit den Kunden zu nutzen.
Zusammenfassende Darstellung von Konformitätsbewertungsstellen, Konformitätsbewertungen und Konformitätserklärungen

Die Wahl der geeigneten Konformitätsbewertung kann eine Frage des Grades von Vertrauen sein, dass man den Adressaten der Konformitätsaussage geben will oder muss – z.B.:

  • Märkten,
  • konkreten Anwendern,
  • bestimmten Verbrauchern,
  • Behörden.

Die Wahl der Konformitätsbewertung kann bestimmt werden durch den Grades an Vertrauen in die Konformitätsbewertung selbst – z.B. das Vertrauen in:

  • Kompetenz der Organisationen und Personen, die die Konformität bewerten,
  • Reproduzierbarkeit der Untersuchungen, die zur Konformitätsaussage geführt haben,
  • Präzision von Prüf- und Messgeräten und damit Prüf- und Messergebnissen,
  • Umgang mit Aufzeichnungen und vertraulichen Informationen inkl. Datensicherheit,
  • Vergleichbarkeit von Konformitätsaussagen inkl. der Art ihrer Ermittlung und Bewertung.

Schließlich können bei der Wahl von Art und Organisation der Konformitätsbewertung auch kommerzielle Erwägungen eine Rolle spielen, denn die Aufwendungen für die Konformitätsbewertung werden mit dem Grad der Komplexität und mit dem Umfang der notwendigen Arbeiten steigen. Anbieter-Erklärungen nach DIN EN ISO/IEC 17050, Prüfungen nach DIN EN ISO/IEC 17025, Inspektionen nach DIN EN ISO/IEC 17020 oder Produktzertifizierungen nach DIN EN 45011 mit wiederkehrenden Überwachungen werden natürlich unterschiedliche Kosten verursachen.

Abschließend soll in diesem Zusammenhang noch einmal das Beispiel der Schadensanalyse aufgegriffen werden. Sofern diese spezielle Form der Konformitätsbewertung durchgeführt werden muss, stellt sich die Frage: „Wer führt die Schadensanalyse durch?

  • Ein „weithin bekannter“ Experte?
  • Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
  • Ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor?
  • Eine nach DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditierte Inspektionsstelle?

Bei dem Begriff Sachverständiger (bzw. Gutachter) handelt es sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung, sondern um die Charakterisierung einer Person, die in ihrem Fachgebiet besondere Sachkunde und überdurchschnittliches Fachwissen vorweisen kann, so wie es auch von dem Personal der Inspektionsstelle gefordert wird, das für sachverständige Beurteilungen verantwortlich ist.

Schlussendlich ist die Wahl der Person bzw. Institution, die eine Schadensanalyse durchführt, eine Frage des Vertrauens

  • in den Gegenstand der Konformitätsbewertung,
  • in die Kompetenz der Personen, die die Schadensanalyse durchführen,
  • in den Prozess der Konformitätsbewertung und in das Umfeld, in dem sie zustande kommt,
  • das beim Adressaten der Konformitätsaussage erzeugt werden soll,

Sofern die Schadensanalyse durch eine akkreditierte Stelle durchgeführt wird, würde sich die Frage stellen „Prüflabor oder Inspektionsstelle?“ Grundsätzlich ist eine Schadensanalyse eine Sachverständigentätigkeit und damit eine Inspektionstätigkeit.

Wenngleich Aufgaben und Kompetenz des Prüflabors nicht in der Durchführung von Inspektionen bestehen (selbst wenn Fachwissen beim Personal vorhanden ist), so ist die Durchführung von Schadensanalysen durch Prüflabore durchaus gängige, wenn auch hinterfragbare Praxis und entspricht nicht dem Gedanken der Normen DIN EN ISP/IEC 17020 und 17025.

Losgelöst von der Frage „Prüflabor oder Inspektionsstelle?“ muss aber in jedem Falle gewährleistet sein, dass Verfahren für die Durchführung von Schadensuntersuchungen im Geltungsbereich der Akkreditierung verankert sind. Andernfalls kann die akkreditierte Stelle nicht für sich in Anspruch nehmen, im Sinne einer Akkreditierung die Kompetenz für die Durchführung von Schadensanalysen zu besitzen.

P.S.:
Der komplette Beitrag „Konformitätsbewertungen in der Werkstoffprüfung“ findet sich als pdf-Dokument hier

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